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RG, 23.10.1930 - II 1408/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in Fällen, in denen wegen eines Ehebruchs der verletzte Ehegatte ein Recht auf Scheidung hat, es aber nicht geltend macht, die Bestrafung des Dritten wegen Beleidigung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 1
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55 Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung über das Verhältnis der §§ 174, 176 Abs. 1 Nr. 3 und 177 zu § 185 StGB (RGSt 45, 344; 65, 1, 337; 68, 20, 25), der der BGH gefolgt ist.
- BGH, 05.02.1952 - 1 StR 415/51
- BGH, 01.08.1956 - 3 StR 166/56
Rechtsmittel
Handlungen und Äußerungen von schlechthin beleidigendem Charakter gibt es nicht (RGSt 65, 1). - BGH, 10.05.1955 - 2 StR 20/55
Rechtsmittel
Jedoch findet sie zutreffend darin, daß der Angeklagte später die Ehebrüche in der Wohnung des Ehemannes beging, einen Umstand, der nicht zum Tatbestande des § 172 StGB gehörte, wohl aber eine Mißachtung der Ehre des Ehemannes Kr. enthielt, RGSt 65, 1 ff; 77, 181 ff; BGH NJW 1952, 476, 22. Da das Urteil den Vorsatz der Beleidigung in den beiden letzten, Fällen einwandfrei darlegt und die Strafkammer überzeugt ist, daß der Angeklagte von vornherein beabsichtigte, das ehebrecherische Verhältnis fortzusetzen, hat sich der Angeklagte einer fortgesetzten Beleidigung des Ehemannes Kr. schuldig gemacht.